Kanzlei am Spreebogen Kanzlei am Spreebogen
Anwaltskanzlei Winkler
Wie hoch ist der Zinssatz bei Verzug?

Der Zinssatz bei Verzug beträgt mindestens fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Letzterer bestimmt sich nach § 247 BGB und ist variabel.

Die Höhe des Basiszinssatzes kann man hier erfahren. Den Verzugszins kann man am einfachsten mit diesem Zinsrechner ermitteln.

Gegenüber Unternehmern beträgt der Zinssatz mindestens acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Unter Kaufleuten können gegebenenfalls sogar Fälligkeitszinsen geltend gemacht werden.

Und wenn man einen Zinsschaden nachweist, der noch höher liegt (ungünstige eigene Refinanzierung), kann bei Verzug auch noch mehr verlangt werden.