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Anwaltskanzlei Winkler
Wie kann ich ein Handwerk betreiben, ohne Meister zu sein?

Es gibt eine ganze Reihe von Möglichkeiten, ein Handwerk zu betreiben, ohne die Meisterprüfung ablegen zu müssen.

Zunächst gibt es einige Sondervorschriften, die jedoch auf besondere Fälle zugeschnitten sind und daher nicht allgemein helfen. Daneben besteht die Möglichkeit einer handwerksrechtlichen Ausnahmebewilligung, die jedoch ebenfalls sehr restriktiv ausgestaltet ist. Zwar hat die Rechtsprechung diese Möglichkeit vor Kurzem erweitert. Jedoch geht diese Liberalisierung nicht sehr weit. Die meisten Anträge auf ausnahmsweise Befreiung von der Ablegung einer Meisterprüfung werden daher wie bisher erfolglos bleiben.

Weiterhin können eine Reihe von handwerksähnlichen Tätigkeiten ohne Meisterprüfung erledigt werden. Dabei ist in gewissem Umfang auch möglich, Handwerksarbeiten auszuführen, allerdings nur in sehr bescheidenem und untergeordnetem Maß.

Daher bleibt als Ausweg vor allem die klassische Betriebsleiterlösung, die jedoch einer bestimmten Ausgestaltung bedarf, um von der jeweiligen Handwerkskammer anerkannt zu werden.

Europarechtliche Lösungen sind zur Zeit noch wenig ergiebig, da nur solche ausländischen Handwerksbetriebe in Deutschland ohne Meisterbrief tätig sein können, die im Ausland ihren wirklichen Sitz haben. Allerdings könnte sich dies bereits im Jahr 2003 ändern. Die Entwicklung bleibt insofern abzuwarten.

Welche Lösung im Einzelfall die richtige ist - und ob es überhaupt eine Möglichkeit gibt - läßt sich nur nach einer kurzen tatsächlichen und rechtlichen Analyse ermitteln.