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Anwaltskanzlei Winkler
Wer ist Kaufmann?

Seit der letzten Reform des Handelsrechts im Jahr 1998 ist Kaufmann nunmehr jeder Gewerbetreibende, es sei denn, sein Unternehmen bedarf nach Art oder Umfang keines in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetriebs. Selbst dann kann er sich jedoch im Handelsregister eintragen lassen und wird dadurch Kaufmann.

Wann die Schwelle vom Kleingewerbetreibenden zum Kaufmann überschritten wird, kann nur am Einzelfall entschieden werden. Je vielfältiger der Geschäftsbetrieb ausfällt, um so eher ist der Gewerbetreibende auch Kaufmann. Ab einem Umsatz von 250.000 € oder mehreren Beschäftigten liegt jedenfalls dann kein Kleingewerbetreibender mehr vor, wenn er mehrere Filialen betreibt oder ein größeres Sortiment an Waren oder Dienstleistungen an eine Vielzahl von Kunden vertreibt. Entscheidend ist das Gesamtbild.

Durch die Neuregelung werden vor allem größere Handwerksbetriebe Kaufleute.

Wer Kaufmann ist, muss sich zwingend in das Handelsregister mit seinem kaufmännischen Namen (seiner Firma) eintragen lassen. Für die Beglaubigung der hierfür zu leistenden Unterschriften muss ein Notar aufgesucht werden.

Alle Handelsgesellschaften sind Kaufleute. Dazu gehören die oHG, Kommanditgesellschaft (KG), GmbH, AktG, KGaA und EWIV.